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Wanderung 2022
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Ehrenkodex
Die Übungsleiter der ESG-Turnen haben den Ehrenkodex des LandesSportBund NRW unterzeichnet.
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Eschweiler Sportgemeinschaft Turnen 1895 e. V.
trauert um sein Ehrenmitglied
Toni Peters
Er verstarb im Alter von 79 Jahren, kurz vor seinem 80. Geburtstag am 16. März 2023.
Toni war in unserem Turnverein nahezu 55 Jahre in sportlicher und auch in verantwortlicher Funktion tätig. 4 Jahre übte er das Amt des Geschäftsführers aus, bevor er über 21 Jahre den Verein als 1. Vorsitzender leitete. Er engagierte sich auch für den Volkslauf und später auch für den Lauftreff unseres Vereines. Toni war stets ein Vorbild ehrenamtlicher Tätigkeiten. Zu jeder Zeit konnte man sich auf seinen Rat und Tat verlassen. Wir Turner verlieren ein Urgestein unseres Vereines.
Der Familie sprechen wir unser tiefes Mitgefühl aus. Wir werden Toni immer in guter Erinnerung behalten.
Günter Koch, 1. Vorsitzender
Eschweiler Sportgemeinschaft Turnen 1895 e. V.
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Herzlich Willkommen auf den Internet-Seiten der Eschweiler Sportgemeinschaft Turnen 1895 e.V.
In unserem Auftritt finden Sie alles rund um unseren Verein, unsere Angebote und unsere Aktivitäten.
Natürlich können Sie auch hier online Ihre Mitgliedschaft beantragen oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! richten.
Über uns:
Gegründet durch den Ursprungsverein der E S G am 21. Juli 1895 durch den "Turnerbund-Röthgen-Nord" im heutigen Burghof, Burgstraße.
ESG - Turnen 1895 e. V. ist ein Mitgliedsverein der Sportverbände Deutscher Turnerbund, Rheinischer Turnerbund, Turngau Aachen. Der Verein hat aktuell über 400 Mitglieder.
Im und mit Breitensport wollen wir vielen Menschen den Zugang zu Turnen und Sport im Allgemeinen ermöglichen. Mit entsprechend qualifizierten Angeboten möchten wir die soziale Aufgabe lösen. Breitensportliche Ideen und turnspezifische Aufgaben und die darausfolgenden Angebotsbereiche sollen dies verdeutlichen.
Wir möchten die Gemeinschaft, die Geselligkeit, den Spaß und das sozial verantwortliche Handeln fördern.
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Unser Verein wird 125 Jahre!
1895 – 2020
Eschweiler Sport-Gemeinschaft
Turnen 1895 e.V.
125 Jahre sind für uns …
Ein Meilenstein in der Vereinsgeschichte.
Eine Möglichkeit Höhen und Tiefen zu betrachten.
Eine Möglichkeit turnerische Gemeinschaft zu feiern.
125 Jahre mehr als nur Sport …
Auch wenn in unserem Vereinsnamen von „Turnen“ gesprochen wird, findet man bei uns seit je her nicht nur Turnen sondern auch Gymnastik, Spiel, Allgemeinsport und vor allem Spaß, Freude und Zusammenhalt.
125 Jahre die hinter uns liegen …
125 Jahre bedeuten eine lange Geschichte, zeitlich und historisch bedingte Wechsel sowie eine Vielzahl an Vereinsmitgliedern.
In den 125 Jahren haben wir uns allen Begebenheiten angepasst und konnten dadurch nicht nur bestehen, sondern wachsen und uns weiterentwickeln.
125 Jahre, ein Grund zum Feiern …
Auf 125 Jahre Verein, Mitglieder, Spaß an der Bewegung und auf die Zukunft, die noch vor uns liegt.
Der Vorstand ESG Turnen 1895 e.V.
Aktuelles
Dance Aerobic
weiter Infos gibt es hier...
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Parkour und Freerunning
Einstiegskurs
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Neu!!!!
Kurse bei der ESG
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Satzung
Eschweiler Sportgemeinschaft 1895 - Turnen e.V.
§ 1 | Name und Sitz des Vereins |
§ 2 | Zweck des Vereins |
§ 3 | Verbandszugehörigkeit |
§ 4 | Verfassung des Vereins |
§ 5 | Vorstand |
§ 6 | Kassenprüfer |
§ 7 | Ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins |
§ 8 | Außerordentliche Mitgliederversammlung |
§ 9 | Satzungsänderung / Änderung des Zwecks des Verein |
§ 10 | Mitgliedschaft, Rechte der Mitglieder |
§ 11 | Pflichten der Mitglieder |
§ 12 | Beitrag, Vereinsvermögen |
§ 13 | Beitragsbefreiung und Beitragsermäßigung |
§ 14 | Austritt |
§ 15 | Ausschluss |
§ 16 | Ehrung |
§ 17 | Auflösung und Liquidation |
§ 1 Name und Sitz des Vereins
1.1 Der Verein führt den Namen:
Eschweiler Sportgemeinschaft Turnen 1895
Der Verein hat seinen Sitz in Eschweiler.
Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Eschweiler eingetragen werden.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
2.1 Zweck des Vereins ist die Förderung des Turnsports, insbesondere in Eschweiler und Umgebung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie durch die Veranstaltung von Wettkämpfen.
2.2 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigende Zwecke" der Abgabenordnung
2.3 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3Verbandszugehörigkeit
Der Verband gehört dem zuständigen Dachverband an.
$ 4 Verfassung des Vereins
4.1 Die Verfassung des Vereins wird, soweit sie nicht auf den Vorschriften der §§ 21 ff. des BGB beruht, durch diese Vereinssatzung bestimmt.
4.2 Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) Mitgliederversammlung
4.3 Die Organisationsfragen des Vereins können in einer Geschäftsordnung geregelt werden.
§ 5 Vorstand
5.1 Der Vorstand des Vereins besteht aus
• dem ersten Vorsitzenden
• dem zweiten Vorsitzenden
• dem ersten Geschäftsführer
• dem zweiten Geschäftsführer
• dem ersten Kassenwart
• dem zweiten Kassenwart
• dem Jugendleiter
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich.
5.2 Die Vertretung des Vereins liegt in den Händen des ersten und zweiten Vorsitzenden und des ersten Geschäftsführers, sie sind Vorstand im Sinne des BGB. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich und haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Zwei von Ihnen können den Verein gemeinschaftlich vertreten.
5.3 Der Vorstand beschließt die Richtlinien der Vereinsarbeit. Er ist berechtigt, mit einfacher Mehrheit eine Geschäftsordnung zu bestimmen.
5.4 Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren.
5.5 Die Bestellung ist durch die Mitgliederversammlung nur widerruflich, wenn ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung und Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung.
5.6 Der Vorstand entscheidet über alle Fragen, die nicht in dieser Satzung berührt wurden, im Rahmen des gültigen Vereinsrechts.
§ 6 Kassenprüfer
6.1 Von der Mitgliederversammlung werden Kassenprüfer für die Periode von 2 Jahren gewählt. Die Kassenprüfer haben das Recht und die Pflicht, die Kassengeschäfte des Vereins zu prüfen und der Mitgliederversammlung hierüber Bericht zu erstatten. Bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte beantragen sie die Entlastung des Kassierers.
Eine Wiederwahl ist zulässig.
§ 7 Ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins
7.1 Der Vorstand beruft alljährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein, zu der die Vereinsmitglieder spätestens drei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen sind.
7.2 Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:
a) Wahl des Protokollführers
b) Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
c) Bericht des Vorstandes
d) Bericht der Kassenprüfer
e) Wahl des Versammlungsleiters
f) Entlastung des Vorstandes
g) Neuwahlen des Vorstandes gem. § 5 der Satzung
h) Anträge, die konkret zu bezeichnen sind
i) Verschiedenes
7.3 Der 1. Vorsitzende, in dessen Abwesenheit der 2. Vorsitzende und in dessen Abwesenheit der Geschäftsführer, leitet die Versammlung. Von der Entlastung des alten Vorstandes bis nach der Wahl/Bestätigung des neuen Vorstandes leitet ein von der Versammlung zu benennendes Mitglied die Wahl des ersten Vorsitzenden. Die gefassten Beschlüsse sind in das Protokoll aufzunehmen, das vom Protokollführer und vom ersten Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
7.4 Zur Beschlussfassung ist die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich, es sei denn, dass die Beschlussfassung eine Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereins zum Gegenstand hat.
7.5 Das Protokoll wird auf Anforderung nach der Jahreshauptversammlung zugesandt.
§ 8 Außerordentliche Mitgliederversammlung
8.1 Der Vorsitzende kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu sind die Mitglieder spätestens 14 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen.
8.2 Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat die gleichen Befugnisse wie die ordentliche Mitgliederversammlung.
8.3 Der Vorstand muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn dies ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes beantragen.
§ 9 Satzungsänderung, Änderung des Zwecks des Vereins
9.1 Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine einfache Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
9.2 Zur Änderung des Zwecks des Vereins ist die Zustimmung von 75 % aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Zustimmung der nicht erschienenen stimmberechtigten Mitglieder muss schriftlich erfolgen.
§ 10 Mitgliedschaft, Rechte der Mitglieder
10.1 Der Verein besteht aus mindestens sieben Mitgliedern
Die Mitglieder unterscheiden sich in
a) aktive Mitglieder
b) inaktive Mitglieder
c) Ehrenmitglieder
d) Mitglieder der Jugendabteilung
zu a) Die aktiven Mitglieder genießen alle Rechte, die sich aus der Satzung, insbesondere aus der Zweckbestimmung des Vereins ergeben.
Die volljährigen Mitglieder haben das Recht zur Benutzung der Einrichtungen und Anlagen des Vereins, zur Teilnahme an allen Vereinsveranstaltungen sowie Sitz und Stimme in den Mitgliederversammlungen. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
zu b) Die inaktiven Mitglieder haben ebenfalls das aktive und passive Wahlrecht mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Die volljährigen Mitglieder haben das Recht zur Benutzung der Einrichtungen und Anlagen des Vereins, zur Teilnahme an allen Vereinsveranstaltungen sowie Sitz und Stimme in den Mitgliederversammlungen.
zu c) Die Ehrenmitglieder haben alle Rechte der aktiven und inaktiven Mitglieder. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern kann nur auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen werden.
zu d) Die Mitglieder der Jugendabteilung werden dem Verein gegenüber durch ihren Ausschussvorsitzenden (Jugendleiter) vertreten. Ihre Mitgliedschaft besteht nur in dem Recht des Zutritts zu allen Plätzen des Vereins, zur Benutzung seiner Einrichtungen und der Teilnahme an seinen sportlichen Veranstaltungen.
10.2 Der Aufnahmeantrag in den Verein bedarf der Schriftform. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Entscheidung über den Aufnahmeantrag trifft der geschäftsführende Vorstand durch einfachen Mehrheitsbeschluss.
§ 11 Pflichten der Mitglieder
11.1 Die Pflicht aller Mitglieder ist
a) Die Befolgung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes, der Ausschüsse,
b) die pünktliche Entrichtung aller Zahlungen,
c) gesittetes und sportliches Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins
11.2 Jedes Mitglied haftet bei satzungs- oder ordnungswidrigem Verhalten für alle dem Verein entstandenen Nachteile.
11.3 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung des Mitgliedschaftsrechts kann nicht einem anderen übertragen werden.
11.4 Ein Vorstandsmitglied darf nicht gleichzeitig ein solches Amt in einem anderen, gleichartige Sportarten betreibenden Verein bekleiden, der seinen Sitz im Kreis Aachen hat.
11.5 Kein Vereinsmitglied kann ohne Zustimmung des Vorstandes Veranstaltungen sportlicher oder gesellschaftlicher Art durchführen.
§ 12 Beitrag, Vereinsvermögen
12.1 Alle Mitglieder zahlen den von der Mitgliederversammlung festgelegten Beitrag für das Geschäftsjahr.
12.2 Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgelegt. Findet keine Neufestsetzung statt, so gilt der bis dahin zu zahlende Jahresbeitrag als festgesetzt
12.3 Der Mitgliedsbeitrag ist in einer Summe zu Beginn des Geschäftsjahres zu entrichten.
§ 13 Beitragsbefreiung und -ermäßigung
13.1 Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
13.2 Die anderen Mitglieder zahlen den von der Mitgliederversammlung festgelegten Beitrag. Der Vereinsvorstand ist berechtigt, in begründeten Fällen Mitglieder von der Beitragszahlung freizustellen bzw. einen geringeren als den normal geforderten Beitrag festzusetzen.
§ 14 Austritt
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand. Die Austrittserklärung wird wirksam zum Ende des Geschäftsjahres, in dem die schriftliche Erklärung beim Vorstand eingegangen ist.
§ 15 Ausschluss
15.1 Der Vereinsvorstand kann ein Mitglied ausschließen.
15.2 Die Ausschließungsgründe sind insbesondere
a) grober Verstoß gegen Ziele und Satzungen des Vereins
b) schwere Schädigung des Ansehens und der Belange des Vereins
c) Nichtzahlung des Beitrages nach vorheriger schriftlicher Mahnung durch den Vereinsvorstand
15.3 Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist dem Mitglied ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies gilt nicht bei Ausschluss nach Absatz 15.2 c.
§ 16 Ehrungen
16.1 Die Ernennung von Ehrenmitgliedern kann nur auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen werden.
§ 17 Auflösung und Liquidation
17.1 Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser
Versammlung darf nur der Punkt ,,Auflösung des Vereins" stehen.
17.2 Der Beschluss zur Auflösung des Vereins muss mit drei Viertel der erschienenen, wahlberechtigten Mitglieder getroffen werden.
17.3 Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Eschweiler, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Eschweiler, den 26.11.2002
Sicherheitshinweise
Wichtige Informationen zur Unfallvermeidung
Liebe Turnerinnen und Turner, Liebe Eltern, Übungsleiter und Helfer!
Das neue Jahr hat begonnen und wir hoffen, dass auch in diesem Jahr wieder möglichst keine Unfälle während unserer Übungsstunden, der Ligawettkämpfe oder anderer turnerischer Veranstaltungen passieren.
Die Übungsleiter sind für die Sicherheit in der Turnhalle verantwortlich und sind dazu angehalten, alles zu tun, um Unfälle zu vermeiden. Aber auch jede Turnerin und jeder Turner müssen ihren Beitrag dazu leisten.
Wir möchten euch bitten, folgende Hinweise zur Unfallvermeidung zu beachten:
1. Bitte tragt turngerechte Sportkleidung! Am besten geeignet sind Gymnastikanzüge für Mädchen bzw. enge T-Shirts für Jungen und eine eng anliegende Gymnastikhose (Leggins). Wichtig ist, dass die Kleidung eng am Körper anliegt und nicht zu lang ist, höchstens knöchellang.
2. Geturnt wird am besten barfuss. Wer aus hygienischen oder anderen Gründen, weil es zum Beispiel im Winter zu kalt ist, nicht barfuss turnen möchte, sollte Gymnastikschuhe tragen (oder bei den ganz kleinen Kindern sind auch Stoppersocken geeignet). Feste Turnschuhe sind zum Turnen NICHT geeignet.
3. Das Tragen von Schmuck ist gefährlich und ist deshalb verboten!!! Schmuck am besten zu Hause lassen, um Diebstähle zu vermeiden. Das gilt für alle Wertgegenstände. Der Verein übernimmt bei Verlust keine Haftung.
4. Längere Haare müssen zusammengebunden werden.
Die Übungsleiter sollen auf die Einhaltung dieser Hinweise achten.
Wir glauben dass wir es mit eurer Hilfe schaffen, auch dieses Jahr wieder ohne Unfälle zu überstehen, wenn ihr die obigen Hinweise beachtet.
Wir hoffen auf eure Mithilfe und freuen uns auf ein erfolgreiches neues Jahr.
Mit sportlichen Grüßen
Ellen und Sylke
Jugendleiterinnen
Für weitere Informationen oder Hinweise stehen Euch / Ihnen gerne zur Verfügung:
Ellen Vogelsang
Telefon: 02403 / 65221
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sylke Pristat
Telefon: 02421 / 38376
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kursangebote der Eschweiler Sportgemeinschaft
Eschweiler Sportgemeinschaft 1895 - Turnen e.V. |
Im und mit Breitensport wollen wir vielen Menschen den Zugang zu Turnen und Sport im Allgemeinen ermöglichen. Mit entsprechend qualifizierten Angeboten möchten wir die soziale Aufgabe lösen. Breitensportliche Ideen und turnspezifische Aufgaben und die darausfolgenden Angebotsbereich
sollen dies verdeutlichen.
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Eltern- und Kind- Turnen
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Kinderturnen
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Jugendturnen, Mädchen und Jungen
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Jedermannturnen, Fitnesssport für Alle (Fit ins Wochenende )
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Wirbelsäulengymnastik
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Aerobic
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Schwimmen
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Lauftreff, Nordic walking
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Volkslauf und Wandern
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Vereinsmeisterschaften
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Kinderturnabzeichen
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Sportabzeichen
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Bundesjugendspiele
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Teilnahme an :
Gaukinderturnfesten, Ligaturnen, Gauturnen, Landesturnfest, Deutsches Turnfest, Volksläufen.
Einen Flyer zu unseren Kursangeboten gibt es hier oder
Um dem Angebot jeweils den zeitgemäßen Rahmen zu geben, attraktiv und interessant zu gestallten, stehen dem Verein eine Reihe von Übungsleitern und Helfern zur Verfügung, die auf speziellen Lehrgängen permanent für ihre Aufgaben geschult werden.
Zur Zeit werden im Stadtgebiet Eschweiler folgende Sport- und Turnhallen in den vorgegebenen Zeiträumen von E S G - Turnen 1895 e. V. genutzt:
- Sporthalle Berufskolleg, August-Thyssen-Str. 15
- Dienstag, 17.00 Uhr - 20.00 Uhr
- Freitag, 17.00 Uhr - 22.00 Uhr
- Sporthalle Grundschule, Weisweiler
- Freitag, 15.00 Uhr - 17.00 Uhr
- Sporthalle Jahnhalle, Jahnstraße
- Freitag, 15.00 Uhr - 19.00 Uhr
- Schwimmbad Jahnstraße
- Mittwoch 17.00 Uhr - 18.00 Uhr
Oste |
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